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Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGB – Oliver’s Tauchschule

1. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Buchung von Tauchkursen erfolgt über E-Mail, Telefon oder andere vereinbarte Kommunikationswege. Mit der Buchung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Bestätigung durch den Tauchlehrer zustande.


2. Leistungen und Preise
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung des jeweils gebuchten Tauchkurses einschließlich Ausbildung und Betreuung durch den Tauchlehrer.

Nicht im Kurspreis enthalten sind insbesondere:

  • Leihausrüstung

  • Eintrittskosten für Schwimmbäder, Gewässer oder Tauchcenter

  • sonstige Gebühren Dritter

Diese Kosten sind vom Teilnehmer gesondert und direkt vor Ort zu tragen.


3. Ausrüstung
Die Teilnahme an den Kursen erfolgt grundsätzlich mit eigener Ausrüstung des Teilnehmers.

Alternativ kann Ausrüstung bei externen Anbietern (z. B. Tauchbasen) ausgeliehen werden. In diesem Fall kommt ein separates Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Anbieter zustande.

Die Tauchschule übernimmt keine Haftung für Leistungen Dritter sowie für geliehene Ausrüstung.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die von ihm verwendete Ausrüstung vor der Nutzung auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion zu überprüfen.


4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt in zwei Teilen:

  • 50 % des Kurspreises bei Kursbeginn

  • Restbetrag nach erfolgreichem Abschluss des Kurses und vor der Brevetierung


5. Terminvereinbarung und Zusatztermine
Im Kurspreis sind zwei Ausbildungstage am See enthalten. Die Anreise des Tauchlehrers zu diesen Terminen ist im Kurspreis inbegriffen.

Weitere Termine oder zusätzliche Ausbildungstage werden gesondert berechnet.

Zusätzliche Termine können insbesondere erforderlich werden, wenn Ausbildungseinheiten aus Gründen der Sicherheit oder aus persönlichen Gründen des Teilnehmers nicht abgeschlossen werden können. Dazu zählen unter anderem gesundheitliche Einschränkungen, Unwohlsein (z. B. Kälte) oder sicherheitsbedingte Entscheidungen des Tauchlehrers.


6. Rücktritt, Umbuchung und Abbruch
Eine Umbuchung von Terminen ist grundsätzlich möglich.

Bei Umbuchungen oder der Vereinbarung neuer Termine können zusätzliche Kosten entstehen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Anfahrtskosten

  • Eintrittskosten für Gewässer oder Tauchcenter

  • Kosten bereits gebuchter Leistungen Dritter

  • zusätzlicher Zeitaufwand des Tauchlehrers

Diese Kosten sind vom Teilnehmer zu tragen.

Bei vollständiger Absage des Kurses gelten folgende Stornobedingungen:

  • mehr als 7 Tage vor Kursbeginn: kostenfrei, ausgenommen bereits gebuchte Leistungen Dritter

  • 7 Tage oder weniger vor Kursbeginn: 25 % des Kurspreises

Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin (No-Show) wird der volle Kurspreis berechnet.

Bei Abbruch des Kurses durch den Teilnehmer, insbesondere aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

Sofern der Abbruch nicht vom Teilnehmer zu vertreten ist (z. B. aus zwingenden Sicherheitsgründen oder durch Entscheidung des Tauchlehrers), wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt.


7. Gesundheit und Sicherheit
Die Teilnahme an Tauchkursen setzt eine ausreichende körperliche und geistige Gesundheit voraus.

Vor Kursbeginn ist vom Teilnehmer eine Selbstauskunft zum Gesundheitszustand wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Angaben vollständig und korrekt zu machen.

Sofern sich Hinweise auf gesundheitliche Risiken ergeben oder Zweifel an der Tauchtauglichkeit bestehen, kann der Tauchlehrer die Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests verlangen.

Der Tauchlehrer ist berechtigt, Teilnehmer vom Tauchgang oder von einzelnen Ausbildungseinheiten auszuschließen, wenn Zweifel an der Sicherheit oder Tauchtauglichkeit bestehen.

Den Anweisungen des Tauchlehrers sowie den Vorgaben von Betreibern von Gewässern, Tauchbasen oder sonstigen Einrichtungen ist jederzeit Folge zu leisten.

Bei Verstößen oder Gefährdung der eigenen Sicherheit oder der Sicherheit anderer kann der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.


8. Haftung
Die Haftung des Tauchlehrers für Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Tauchlehrer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Ausrüstung des Teilnehmers wird keine Haftung übernommen.


9. Versicherung
Der Tauchlehrer verfügt über eine Haftpflichtversicherung für die Durchführung von Tauchausbildungen.

Diese Versicherung dient der Absicherung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und begründet keine darüber hinausgehenden Ansprüche gegenüber dem Tauchlehrer.


Stand: 13.04.2026 Version 1.0


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